Fahrdienst auf Rezept
Mit der von Ihrer Krankenkasse genehmigten Verordnung über eine Krankenbeförderung entstehen Ihnen, sofern Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, keine Kosten. Wir holen und bringen Sie. Unsere Fahrer/innen sind geschult und geben Ihnen Sicherheit.
Ansprechpartner
Herr Bähr
Tel.: 04131 - 6736-29
Schnellenberger Weg 42
21339 Lüneburg
Fahrt anmelden unter: 04131 67 36 -66
Erreichbarkeit der Disposition von Montags bis Freitags, 06:00 – 20:00 Uhr
Fahrten können individuell auch für Samstags und Sonntags und bei längeren Verlegungsfahrten auch für Abend- und Nachtstunden vereinbart werden.
Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 6:00 bis 21:00 Uhr
Mit dem Fahrdienst sollen lange Wartezeiten für Patienten und auch Arztpraxen sowie Kliniken entfallen. Einen Transportbedarf können Sie telefonisch anmelden.
Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel
Sie können selbst nicht mit dem Auto, Bus oder Bahn fahren, haben niemanden, der Sie befördern kann, aber müssen zum Arzt, zur Dialyse oder ins Krankenhaus? Dann können wir Ihnen behilflich sein. Sofern Sie während des Transportes keine medizinische Betreuung benötigen, bringen wir Sie mit unserem Fahrdienst – dem Tragestuhltransport – zu Ihrem medizinischen Termin.
Der DRK-Fahrdienst ist in Lüneburg stationiert. Durch die zentrale Lage des Betriebssitzes können auch kurzfristig Tansporte aus dem gesamten Landkreis ermöglicht werden.
Wir befördern Sie im Tragestuhl, liegend oder im Rollstuhl zu Ihrem Termin und fahren Sie auch wieder nach Hause. Unsere Fahrer stehen Ihnen dabei immer hilfreich zur Seite. Die Verordnung bekommt der Fahrer des DRK-Fahrdienstes. Das DRK kümmert sich um die Abrechnung mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse.
Was sind Krankenfahrten?
Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen zählen auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Eine medizinisch-fachliche Betreuung findet während der Fahrt nicht statt.
Für Ärzte und Kliniken
Patienten, die während der Fahrt keiner medizinisch fachlichen Betreuung bedürfen und per Tragestuhl transportiert werden können, gilt: Sofern sich der/die Patient/in aus eigener Kraft oder mit einfacher Hilfestellung umsetzen kann, ist die Beförderung mit Sondermietwagen mit Tragestuhl ausreichend. Um den Transport auf Rezept zu verordnen, wählen Sie auf der Transportverordnung unter Punkt drei „Taxi/Mietwagen“ (nicht den „KTW“) und rechts daneben „Tragestuhl“ bzw. „Rollstuhl“ an. Transporte mit einer erforderlichen medizinisch-fachlichen Betreuung werden durch den Rettungsdienst durchgeführt.
Unter Punkt 4. „Begründung“ sind wir für Hinweise auf Übergewicht, Gemeinschaftsfahrten oder Ort/Datum der anstehenden OP dankbar.
Der DRK-Fahrdienst ist für Einwohner der gesamten Region Lüneburg nutzbar. Rufen Sie an und lassen Sie sich beraten!
Unser Transportangebot kurz erklärt
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