ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Der ambulante Pflegedienst des DRK-Kreisverband Lüneburg e.V. sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Gerne erstellen wir Ihnen ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Mit unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten wir Ihnen fachliche Hilfe im Rahmen der Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung (SGB XI) an. Wir helfen, pflegen, betreuen und versorgen Kunden und Kundinnen im gesamten Landkreis Lüneburg.

Ansprechpartnerin

Frau
Simona Schulze

Tel.: 04131 - 673613
pflege@drk-lueneburg.de

Am Lehrgut 1
21365 Adendorf

Außerhalb der Bürozeiten ist diese Telefonnummer für Notfälle auf ein Mobiltelefon umgeleitet.

Ambulante Pflege für Stadt und Landkreis Lüneburg

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit von Ihnen und die Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf übernimmt unser ambulante Dienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege.

Ambulante Pflege mit Gütesiegel

Der ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverbandes Lüneburg e. V. wurde im August 2023 vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD) und dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e. V. geprüft. Diese werden regelmäßig von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt, in zugelassenen Pflegediensten Qualitätsprüfungen durchzuführen. Qualitätsprüfungen sind im Pflegeversicherungsgesetz vorgeschrieben und erfolgen seit 2011 jährlich. Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten werden am Tag zuvor angekündigt.

Der ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverbandes Lüneburg e. V. bekam im August 2023 die Höchstnote: 1,0

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die eine ärztlich ausgestellte Verordnung zur häuslichen Pflege haben

Sie möchten mehr erfahren?

Wir bieten ein umfangreiches Leistungsspektrum aus dem Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) und Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) an. Bei einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch beraten wir Sie anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir stellen Ihnen ein individuelles Angebot von Hilfeleistungen zusammen, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie haben möchten.

Haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Wir sind gern für Sie da!

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z. B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Richten der Nahrung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln (bei Frauen)
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen, Inhalationen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612,00 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Nähere Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Und wenn es doch nicht mehr geht?

Ob und wann Sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen, ist oft ein lang reifender Prozess. Meistens fällt die Entscheidung nicht nur aus einem Grund, sondern aus der Summe der vielen kleinen Dinge, die den Alltag bestimmen. Wir begleiten Sie bei der Veränderung Ihrer Wohnsituation von Anfang an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!  Wir sind gern für Sie da.

Wobei benötigen Sie Hilfe?

Sprechen Sie uns an, wir werden uns um eine passende Lösung der Aufgaben bemühen. Wir möchten, dass Sie so lange wir möglich in Ihren eigenen vier Wänden wohnen. Die gewohnte Umgebung gibt Ihnen Sicherheit und Freiraum, um das Leben so lange wie möglich aktiv Zuhause zu genießen.