Pflege zu Hause
Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.
Ansprechpartnerin
Frau
Simona Schulze
Tel.: 04131 - 673613
pflege@drk-lueneburg.de
Am Lehrgut 1
21365 Adendorf
Außerhalb der Bürozeiten ist diese Telefonnummer für Notfälle auf ein Mobiltelefon umgeleitet.
Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.
Ambulante Pflege mit Gütesiegel
Der ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverbandes Lüneburg e. V. wurde im August 2023 vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD) und dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e. V. geprüft. Diese werden regelmäßig von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt, in zugelassenen Pflegediensten Qualitätsprüfungen durchzuführen. Qualitätsprüfungen sind im Pflegeversicherungsgesetz vorgeschrieben und erfolgen seit 2011 jährlich. Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten werden am Tag zuvor angekündigt.
Der ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverbandes Lüneburg e. V. bekam im August 2023 die Höchstnote: 1,0
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
- Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
- Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
- Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
- Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:
- Wenn Sie schon lange krank sind.
Man sagt auch:
Chronisch krank.
- Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
- Wenn Sie behindert sind.
- Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
- Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.
Man sagt auch:
Ein Rezept.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wollen Sie mehr dazu wissen?
Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.
Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.
Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z. B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Richten der Nahrung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln (bei Frauen)
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen, Inhalationen
- Dekubitus-Versorgung
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612,00 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Nähere Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Und wenn es doch nicht mehr geht?
Ob und wann Sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen, ist oft ein lang reifender Prozess. Meistens fällt die Entscheidung nicht nur aus einem Grund, sondern aus der Summe der vielen kleinen Dinge, die den Alltag bestimmen. Wir begleiten Sie bei der Veränderung Ihrer Wohnsituation von Anfang an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir sind gern für Sie da.
Wobei benötigen Sie Hilfe?
Sprechen Sie uns an, wir werden uns um eine passende Lösung der Aufgaben bemühen. Wir möchten, dass Sie so lange wir möglich in Ihren eigenen vier Wänden wohnen. Die gewohnte Umgebung gibt Ihnen Sicherheit und Freiraum, um das Leben so lange wie möglich aktiv Zuhause zu genießen.