Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aus- und Fortbildungen des DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.
Stand 01.01.2023
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aus- und Fortbildungsangebote des DRK Kreisverbandes Lüneburg e.V., nachfolgend DRK Lüneburg genannt.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt von Verbrauchern als auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail oder unter Verwendung des Onlineportals des DRK Lüneburg. Veranstalter ist, sofern nichts anders angegeben, das DRK Lüneburg. Der Veranstalter ist außerdem befugt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen.
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kurzfristige Nachmeldungen sind bei freien Plätzen möglich. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
Für die Teilnehmer betrieblicher Aus- und Fortbildungsveranstaltungen erhält das beauftragende Unternehmen vom Veranstalter zusätzlich eine schriftliche Bestätigung an die Firmenadresse bzw. eine Bestätigung per E-Mail.
Für Teilnehmer, deren Gebühren über ihren zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden, ist bei Ausbildungsbeginn die gesonderte Vorlage des entsprechenden Formulars des Unfallversicherungsträgers (BG-Formular) im Original erforderlich. Das beauftragende Unternehmen bestätigt auf dem Formular den zuständigen Kostenträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen). Soll über eine Unfallkasse abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse beizubringen. Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ebenfalls werden die Ausbildungskosten dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt, wenn das BG-Formular sowie die ggf. notwendige Kostenübernahmeerklärungen bei Ausbildungsbeginn nicht vorgelegt werden können. Ein Nachreichen der Unterlagen nach Ausbildungstermin ist nicht mehr möglich!
Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Ausbildungsveranstaltung direkt beim Auftraggeber sein.
Veranstaltungsort
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen finden je nach Teilnehmerzahl und Thema an verschiedenen Orten in Stadt oder Landkreis Lüneburg statt. Wenn nicht anders angegeben ist der Veranstaltungsort das Erste-Hilfe Schulungszentrum in der Lüner Rennbahn 7 in 21339 Lüneburg.
Zahlungsbedingungen
Die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des Veranstalters.
Die Teilnehmerkosten für eine Veranstaltung können bar, bargeldlos (Debitkarte, Kreditkarte, PayPal) oder per Rechnung bezahlt werden. Es gelten die in der Anmeldebestätigung genannten Zahlungsbedingungen und –ziele für die jeweilige Veranstaltung.
Für Unternehmen wird i.d.R. eine Rechnung gestellt, gegebenenfalls an Dritte (z. B. den zuständigen Unfallversicherungsträger). Die Teilnehmerkosten sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht anders angegeben.
Soll die Vergütungsleistung von Dritten (z.B. einer Berufsgenossenschaft) erbracht werden, erlischt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, sobald und soweit der Dritte an den Veranstalter geleistet hat. Übernimmt der Dritte die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt
Rücktritt des Teilnehmers bzw. Unternehmens
Der Teilnehmer bzw. das Unternehmen kann ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Aus- oder Fortbildungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter in geeigneter Weise erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang beim Veranstalter an. Stornogebühren werden nicht berechnet, wenn ein Ersatzteilnehmer seitens des Auftraggebers gestellt wird.
Wer einen Kurs antritt, ist immer verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen, auch wenn der Teilnehmer den Kurs vorzeitig unterbrechen muss aus unvorhersehbaren Gründen. In diesem Fall wird zudem keine Urkunde erstellt, es muss immer der gesamte Kurs wiederholt und der komplette Preis für einen Kurs erneut gezahlt werden. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, aber immer Individualentscheidungen.
Stornofristen bei öffentlichen Veranstaltungen:
- bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin – kostenlos
- 7 Tage und weniger bis zum Veranstaltungstermin - 100 % des jeweiligen Entgeltes für die konkrete Veranstaltung
Stornofristen bei bestätigten Firmenveranstaltungen:
- Bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin – kostenlos
- 14 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin – 50 %
- 7 Tage und weniger bis zum Veranstaltungstermin - 100 % des jeweiligen Entgeltes für die konkrete Veranstaltung
Bei Kostenübernahme durch Dritte (z. B. den Unfallversicherungsträger) können anfallende Stornierungskosten nicht an diesen in Rechnung gestellt werden und sind somit vom Teilnehmer bzw. Unternehmen selbst zu tragen.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt es sich bei dem Teilnehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsabschlusses über das Online-Portal des DRK Kreisverband Lüneburg, unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht, ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu.
Auf dieses Widerrufsrecht wird der Teilnehmer bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wird bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Durchführung der Aus- oder Fortbildungsveranstaltung begonnen und stimmt der Teilnehmer ausdrücklich der Anmeldung zu, so erlischt das Widerrufsrecht.
Absagen und Änderungen der Aus-/Fortbildungsveranstaltung durch den Veranstalter
Für alle Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gilt grundsätzlich die per Auftragsbestätigung vereinbarte Mindest- und Maximalteilnehmerzahl.
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund, zum Beispiel Erkrankung des Kursleiters/Dozenten, die Durchführung der Veranstaltung absagen. Er wird sich in diesem Fall um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen.
Bei ungeplant hohen Anmeldezahlen für eine Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, einen zusätzlichen Termin für die Veranstaltung anzubieten.
Bereits vom Teilnehmer oder einem Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.
Einen Wechsel des Kursleiters/Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf gemäß den aktuellen Regelungen zur Aus- und Fortbildung des DRK Lüneburg berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Aus- oder Fortbildungsvertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist. Einen Anspruch seitens des Kunden auf einen bestimmten Ausbilder/Dozenten besteht grundsätzlich nicht.
Wir behalten uns das Recht vor, bei weniger als 7 Teilnehmern bis 2 Tage vor der Veranstaltung, den Termin abzusagen. Eine Rückerstattung gezahlter Leistungen wird bei einer Absage automatisch erfolgen.
Ausschluss von Teilnehmern
Das DRK Lüneburg behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandeln.
Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers wird davon nicht berührt. Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Kosten werden nicht erstattet. Des Weiteren gelten die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht des DRK KV Lüneburg.
Lehrmaterialien
Sofern im Rahmen der Veranstaltung persönliche Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Veranstaltung im Eigentum des DRK Lüneburg.
Teilnehmern ausgehändigte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung - auch in sozialen Netzwerken - oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des DRK Lüneburg bzw. des jeweils angegebenen Herausgebers gestattet. Eine Änderung, auch von Teilen des Inhaltes, ist nicht zulässig.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des DRK beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.
Die Haftung aus Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ersatzbescheinigungen
Bei Verlust der Original Teilnahmebescheinigung kann dem Teilnehmer gegen eine Gebühr eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Veranstaltung nicht länger als 1 Jahre zurückliegt und das genaue Veranstaltungsdatum genannt wird.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gespeichert, soweit dies zur Erfüllung des Aus- oder Fortbildungsvertrags notwendig ist. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der Fristen gelöscht. Das DRK Lüneburg verpflichtet sich, sorgsam mit den persönlichen Teilnehmerdaten umzugehen und z.B. nicht zu gewerblichen Zwecken weiter zu geben oder zu veräußern.
Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden können.
Formerfordernis
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen des Aus- oder Fortbildungsvertrags zwischen dem Teilnehmer und dem DRK Lüneburg sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder durch E-Mail bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit dieser Formerfordernis sind unwirksam.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.
Gerichtsstand ist der Sitz des DRK-Kreisverband Lüneburg e.V.